Mietbedingungen
- Alle Mietgeschäfte folgen auf der Grundlage unserer „Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen“
- Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung und endet mit dem Tag der Rücklieferung an einer unserer Mietstationen.
- Treibstoff und Öl stellt der Mieter. Maschinen werden betankt ausgeliefert. Bei Rückgabe festgestellte Fehlmenge wird berechnet.
- Der Mieter verpflichtet sich zum Abschluss einer Maschinenversicherung, welche Be- und Entladungsschäden sowie das Transportrisiko einschließt. Die Versicherungsprämie ist in der Preisliste gesondert ausgewiesen. Beim Eintreten des Versicherungsfalls ist vom Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % (mindestens € 250,-), bei Diebstahl 10 % (mindestens € 1.500,-) zu übernehmen.
- Das Haftpflichtrisiko ist nicht versichert.
- Der Tagessatz der Versicherung gilt pro Kalendertag.
- Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Für verunreinigt zurückgegebene Maschinen und Geräte berechnen wir Reinigungskosten nach Aufwand.
- Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe der Maschinen in unbeschädigtem Zustand.