Bedienerschulung Hubarbeitsbühnen
gemäß DGUV Grundsatz 308-008
Zielgruppe
Mitarbeiter, die betrieblich Hubarbeitsbühnen führen sollen.
Welche Typen werden abgedeckt
Die Schulung orientiert sich an den Typen nach DIN EN 280. Geübt wird praktisch an drei Bauarten: einer selbstfahrenden Scherenbühne, einer selbstfahrenden Gelenkarmbühne sowie einer Anhängerbühne. Damit sind Sie für die gängigsten Einsatzszenarien auf der Baustelle gerüstet.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung zum Führen von Hubarbeitsbühnen. Auszubildende unter 18 dürfen den Schein bereits im Rahmen ihrer Ausbildung erwerben und anschließend unter Aufsicht fahren.
Schulungsinhalt:
- Rechtliche Grundlagen und Vorgaben der BG
- Aufbau und Funktion verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Transport und Aufstellung der Maschine am Arbeitsort
- Arbeiten mit der Maschine
- Unfallverhütung
- Praktische Fahrübungen
- Theoretische und praktische Prüfung
Ablauf
- Dauer 1 Tag
- Theorie mit abschließender theoretischer Prüfung am Vormittag, praktische Fahrübungen und Prüfung am Nachmittag
Was Sie am Ende in der Hand haben
- Fahrausweis für Hubarbeitsbühnen
- Teilnehmerzertifikat
Inklusive Verpflegung
- Getränke
- Kalte Platte
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Termine & Anmeldung
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Alle Schulungs-Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Ihr Ansprechpartner
Rouven Hammerich
Telefon: 07931 9750 21
E-Mail: r.hammerich@wolf-baumaschinen.de

